Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Krankenkassen eine Vielzahl von Leistungen.
Am Anfang stehen Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung, Prävention
arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und die Förderung der Selbsthilfe.
Im Krankheitsfall übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich voll oder teilweise (mit Zuzahlung durch den Versicherten)
die Kosten der Heilbehandlung. Hierzu gehören ärztliche und zahnärztliche Behandlung in einer Praxis oder in einem
Krankenhaus, Arzneimittel und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel sowie medizinische Rehabilitation, häusliche
Kranken- pflege und Soziotherapie.
Bei länger andauernder Krankheit oder Erkrankung des Kindes kann Anspruch auf Krankengeld bestehen.
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