Hört man beides hin und wieder. Würde ich beides so nicht unterschreiben. Fakt ist aber: Die anwaltliche Tätigkeit hat wie auch alles andere im Leben ihren Preis. Und wer das bestmögliche Ergebnis will, sollte nicht am falschen Ende sparen.
Anwaltshonorar
Die Kosten, welche bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstehen, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In unserem ersten Gespräch reden wir auch darüber, welche Kosten bei meiner Beauftragung auf Sie zukommen. Voraussetzung für das Entstehen einer Vergütung ist aber zunächst einmal ein Tätigwerden des Anwalts.
Das heißt für Sie, dass Ihre Kontaktaufnahme zu mir und die Beantwortung der Fragen, ob eine anwaltliche Vertretung für Sie sinnvoll ist und ob ich diese übernehmen kann, grundsätzlich kostenfrei ist. Sie entscheiden am Ende, ob Sie mich für eine Vertretung beauftragen wollen. Bis dahin zahlen Sie nichts.
Wenn Sie sich für mich entscheiden, sprechen wir als nächstes über die Kosten und welche anwaltlichen Leistungen davon umfasst sind. Da die möglichen vorgeworfenen Delikte vielfältig sind und die Verfahren von Art und Umfang her sehr unterschiedlich sein können, ist es an dieser Stelle schwierig, klare Aussagen zu den zu erwartenden Kosten zu treffen. In unserem ersten Gespräch schildern Sie mir, worum es geht und im Anschluss schließen wir eine Gebührenvereinbarung, die dem Fall gerecht wird. Das machen wir absolut transparent, damit Sie genau wissen, was Sie zahlen müssen. Kein Haken. Keine versteckten Kosten.
Prozesskostenhilfe
Im Falle einer gerichtlichen Vertretung besteht in einigen Fällen die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe. Hier gilt jedoch: Prozesskostenhilfe kommt nur für den Geschädigten in Betracht. Der Beschuldigte/Angeklagte ist in der Regel nicht prozesskostenhilfeberechtigt. Außerdem ist zu beachten, dass gewährte Prozesskostenhilfe unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. erhebliche Änderung der Einkommensverhältnisse) gegebenenfalls an den Staat zurückgezahlt werden muss. Das entsprechende Formular und weitere Informationen finden Sie hier:
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stelle ich als besonderen Service gerne für Sie eine Deckungsanfrage. Ich weise aber bereits jetzt darauf hin, dass in Standardverträgen Strafrecht eher nicht enthalten ist. Wer Strafrecht versichert haben will, muss dies meist extra vereinbaren oder ein Premiumpaket buchen. Dann zahlt die Versicherung zwar einen Vorschuss auf meine Gebühren, wird diese von ihnen aber im Falle der Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes zurückfordern. Die Einzelheiten können Sie in der Vertragsabteilung Ihrer Versicherung erfragen.