Kosten

„Je teurer der Anwalt, umso geringer die Strafe“

oder

„Was nichts kostet, ist nichts wert“

?

Hört man hin und wieder. Würde ich beides so nicht unterschreiben. Fakt ist aber: Die anwaltliche Tätigkeit hat wie auch alles andere im Leben ihren Preis. Und wer das bestmögliche Ergebnis will, sollte nicht am falschen Ende sparen. Die Kosten, welche bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstehen, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In unserem ersten Gespräch reden wir auch darüber, welche Kosten bei meiner Beauftragung auf Sie zukommen. Voraussetzung für das Entstehen einer Vergütung ist aber zunächst einmal ein Tätigwerden des Anwalts.

Das heißt für Sie, dass Ihre Kontaktaufnahme zu mir und die Beantwortung der Fragen, ob eine anwaltliche Vertretung für Sie sinnvoll ist und ob ich diese übernehmen kann, grundsätzlich kostenfrei ist. Sie entscheiden am Ende, ob Sie mich für eine Vertretung oder lediglich eine Beratung beauftragen wollen. Bis dahin zahlen Sie nichts.

Prozesskostenhilfe

Im Falle einer gerichtlichen Vertretung besteht in einigen Fällen die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe. Hier gilt jedoch: Prozesskostenhilfe kommt nur für den Geschädigten in Betracht. Der Beschuldigte/Angeklagte ist in der Regel nicht prozesskostenhilfeberechtigt. Außerdem ist zu beachten, dass gewährte Prozesskostenhilfe unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. erhebliche Änderung der Einkommensverhältnisse) gegebenenfalls an den Staat zurückgezahlt werden muss. Das entsprechende Formular und weitere Informationen finden Sie hier:

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stelle ich als besonderen Service gerne für Sie eine Deckungsanfrage zu den zu erwartenden Kosten.