- SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SGB III – Arbeitsförderung
- SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
- SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung
- SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
- SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
- SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- SGB XI – Soziale Pflegeversicherung
- SGB XII – Sozialhilfe
In SGB I, SGB IV und SGB X finden sich allgemeine und Verfahrensvorschriften, zu den genannten Sachgebieten.
Weitere wichtige Regelungen finden sich außerdem in den folgenden Gesetzen:
- Unterhaltsvorschussgesetz (UHG)
- Bundeselterngeldgesetz (BEGG)
- Thüringer Erziehungsgeldgesetz
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)
- Wohngeldgesetz (WGG)
- oder Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
Schließlich ist von Bedeutung das Recht der Sozialen Entschädigung. Hier sind geregelt Heilbehandlung, Beschädigtenrenten und Berufsschadenausgleich bei Gesundheitsschäden von Kriegsopfern, Soldaten, Zivildienstleistenden, für Opfer von Gewalttaten und bei Impfschäden sowie die Hinterbliebenenversorgung.
Maßgebliche Gesetze sind in diesem Zusammenhang Opferentschädigungsgesetz (OEG), Soldatenversorgungsgesetz (SVG), Zivildienstgesetz (ZDG), Häftlingshilfegesetz (HHG), Infektionsschutzgesetz (IFSG) und Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Im Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist schließlich das Verfahren vor den Sozialgerichten geregelt.
Als Ihr Anwalt berate ich Sie zu ihrer persönlichen Situation, prüfe Ihre Bescheide von den entsprechenden Behörden, lege gegebenenfalls für Sie Widerspruch ein und/oder vertrete Sie im Falle einer Klage bei den Sozialgerichten bzw. beantrage für Sie einstweiligen Rechtsschutz, wenn die Mühlen der Bürokratie zu langsam malen oder sich scheinbar gar aufgehört haben zu bewegen.