
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Krankenkassen eine Vielzahl von Leistungen.
Prävention wird gefördert
Am Anfang stehen Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung, Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und die Förderung der Selbsthilfe.
Das können sie erwarten
Im Krankheitsfall übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich voll oder teilweise (mit Zuzahlung durch den Versicherten) die Kosten der Heilbehandlung. Hierzu gehören ärztliche und zahnärztliche Behandlung in einer Praxis oder in einem Krankenhaus, Arzneimittel und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel sowie medizinische Rehabilitation, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie.
Krankengeld
Bei länger andauernder Krankheit oder Erkrankung des Kindes kann Anspruch auf Krankengeld bestehen.