Gesetzliche Rentenversicherung

Arten von Renten

Das SGB VI hält mehrere Rentenarten für die Versicherten bereit. Es wird unterschieden zwischen Altersrente (für langjährig Beschäftige, für schwerbehinderte Menschen, wegen Arbeitslosigkeit oder bei Altersteilzeit), Rente wegen

verminderter Erwerbsfähigkeit (wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung; umgangssprachlich auch Erwerbsunfähigkeitsrente oder EU-Rente genannt) und Rente wegen Todes (Witwenrente, Waisenrente, Erziehungsrente).

Voraussetzungen für den Bezug

Um eine der genannten Rente erhalten zu können, müssen jeweils entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein. So muss zum Beispiel für eine Altersrente ein bestimmtes Alter erreicht werden und eine bestimmte Wartezeit erfüllt sein. Der Bezug und die Höhe einer Rente sind daher abhängig von Entgeltpunkten, Beitragszeiten, Wartezeiten und Berücksichtigungszeiten. Man nennt das versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

Rente bei Erwerbsminderung

Die sogenannten medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Wer nur weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert. Aber auch Personen, die zwischen drei und sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für sie verschlossen ist.

Weitere Gründe für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente können sein mangelnde Wegefähigkeit, fehlende Umstellungsfähigkeit oder Umstellungsschwierigkeiten, eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, die Notwendigkeit betriebsunüblicher Pausen oder wenn die tatsächlich verrichtete Tätigkeit auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wird.

Wer entscheidet über den Anspruch?

Die Deutsche Rentenversicherung und die Sozialgerichte holen hierzu medizinische Befunde und Gutachten ein und treffen anschließend eine Entscheidung über das Vorliegen der medizinischen Vorraussetzungen und den Anspruch auf eine Rente. Sofern eine derartige Entscheidung nicht in Ihrem Sinne ausfällt, sollten Sie nicht zögern, mich zu kontaktieren.

Welche Leistungen werden erbracht?

Schließlich gewährt die Deutsche Rentenversicherung oder die Knappschaft nicht nur Renten sondern erbringt auch andere Leistungen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (abgekürzt LTA) sind berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, die z.B. eine Umschulung, einen Lehrgang oder eine Ausbildung zum Gegenstand haben können. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind das, was umgangssprachlich auch als Kur bezeichnet wird.

Prüfungen durch die Rentenversicherung

Zwar nach den Vorschriften des SGB IV aber dennoch durch die Rentenversicherung erfolgen Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen. Hierbei untersucht die Rentenversicherung unter anderem ob Personen bei ihrer Erwerbstätigkeit der Sozialversicherungspflicht unterliegen oder als Selbständige tätig sind. Zur Unterscheidung hat das Bundessozialgericht in seiner umfangreichen Rechtsprechung eine Reihe von allgemeinen Prüfungspunkten aufgestellt sowie in diversen Urteilen viele Einzelfälle entschieden.

Rechtsbeistand für Arbeitgeber

Wenn eine solche Betriebsprüfung oder eine Statusfeststellung mit dem Ergebnis endet, dass der vermeintlich Selbständige eigentlich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat, können auf den Arbeitgeber, der bis dahin der vermeintliche Auftraggeber war, erhebliche Beitragsnachforderungen zukommen. Für den bis dahin Selbständigen und freiwillig bzw. privat Versicherten kann dies bedeuten, dass er zukünftig der Beitragspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt. Auch hier ist die Hilfe eines Fachanwalts für Sozialrecht ratsam. Denn beispielsweise haben Widerspruch und Klage gegen einen Beitragsbescheid keine aufschiebende Wirkung. D.h. die Forderung wird fällig und kann vollstreckt werden, obwohl ein Rechtsstreit hierüber noch anhängig ist. Schnelles Handeln ist entsprechend notwendig.