Gesetzliche Unfallversicherung

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie erbringen ähnliche Leistungen wie die Träger der Renten und Krankenversicherung oder der Agentur für Arbeit, also z.B. Heilbehandlung, Rentenzahlungen, Teilhabeleistungen, Übergangsgeld). Außerdem kann Anspruch auf Pflegegeld oder Verletztengeld bestehen.

Im Rahmen des SGB VII ist die Gewährung dieser Leistungen abhängig vom Vorliegen eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit).